FAQ - Häufig gestellte Fragen

zum Thema Hypnose und Hypnosepsychotherapie, Ablauf, Kosten und Dauer

CORONA. Influenza, RSV und ähnliches:

Bitte beachten Sie, dass in meiner Praxis FFP2 Pflicht besteht!

Danke für Ihr Verständnis!

Patienten mit Symptomen: bitte vereinbaren Sie einen Termin via Zoom oder Telefon!

Kann man jemanden ohne seinen Willen hypnotisieren?

Definitiv nein: Es ist nicht möglich, jemanden gegen seinen Willen zu hypnotisieren.

Gebe ich in Hypnose geheime Informationen über mich preis, die ich sonst niemandem anvertrauen würde?

Wenn Sie in Hypnose sind, haben Sie die völlige Kontrolle über sich. Das heißt, was Sie für sich behalten wollen, bleibt auch Ihr Geheimnis.

Bekomme ich unter Hypnose mit, was mit mir geschieht?

Es ist sehr wohl möglich eine 'Amnesie', also einen Gedächtnisschwund zu suggerieren. Das wird jedoch nur gemacht, wenn der Klient es ausdrücklich wünscht. Im Normalfall kann man sich an alles, was passiert ist, ganz genau erinnern.  

Absageregelung

Vereinbarte Sitzungen müssen spätestens 48 Stunden (2 Arbeitstage)  im Voraus abgesagt werden. Geschieht eine Absage nicht oder nicht zeitgerecht, wird die Sitzung zum vollen Stundensatz verrechnet.   Sollte ein anderer Patient diesen Termin nehmen, erfolgt keine Verrechnung der Entschädigung.Bitte beachten Sie, dass Sie für zu spät abgesagte Sitzungen von der Krankenkasse keine Refundierung bekommen.

Bei Nichterscheinen werden ebenfalls 100 Prozent des Honorars als Entschädigung in Rechnung gestellt.

Ausgenommen von dieser Regelung sind medizinische Notfälle oder Krankheiten (nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung).

Rechnungen mit personenbezogenen Daten werden für steuerberatende Tätigkeiten sowie im Bedarfsfall zu Abrechnungszwecken an Inkassounternehmen übermittelt.

Rückerstattung über die Krankenkasse

Die vollständige Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse ist bei mir nicht möglich. Ein Kostenzuschuss durch die Krankenkasse ist bei entsprechender Indikation und dem Vorliegen von krankheitswertigen Symptomen möglich. Eine Paartherapie, Selbsterfahrung und Supervision sind keine Kassenleistungen und werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.   Über die Voraussetzungen und den Ablauf einer Kostenrückerstattung erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Versicherungsträger! Bitte kümmern Sie sich auch zeitgerecht um den Folgeantrag zum Kostenzuschuss. Auskunft erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.  

Regelung für die Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter und Eisenbahner (BVAEB)

Die BVAEB leistet Kostenzuschüsse für die Psychotherapie, die jährlich angepasst werden. Seit 1.1. dieses Jahres gelten folgende Beträge:

  • Einzelsitzung ab 25 Minuten EUR 27,10
  • Einzelsitzung ab 50 Minuten EUR 46,60
  • Gruppensitzung ab 45 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 10,90
  • Gruppensitzung ab 90 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 15,60

Weitere Informationen der BVAEB zur Erhöhung der Zuschüsse finden Sie hier.

Regelung für Versicherte der ÖGK

Die Österreichische Gesundheitskasse erbringt bei Fehlen vertraglicher Regelungen folgende Kostenzuschüsse:

  • Einzelsitzung ab 30 Minuten EUR 19,30
  • Einzelsitzung ab 60 Minuten EUR 33,70 (= 50 Min Therapie und 10 Min Admin-Arbeit)
  • Gruppensitzung ab 45 Minuten EUR 8,50
  • Gruppensitzung ab 90 Minuten EUR 12,10
  • Gruppensitzung ab 135 Minuten EUR 20,50
  • Familiensitzung ab 75 Minuten EUR 42,70
  • Familiensitzung ab 100 Minuten EUR 60,10

Regelung für SVS

SVS:

  • Einzelsitzung ab 25 Minuten EUR 26,26
  • Einzelsitzung ab 50 Minuten EUR 45,00
  • Gruppensitzung ab 45 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 10,51
  • Gruppensitzung ab 90 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 15,01

Weitere Informationen der SVS zur Erhöhung der Zuschüsse finden Sie hier (> Satzung > II Behandlung durch einen nicht ärztlichen Psychotherapeuten > Behandlung)

Zahlungsmodalitäten

Sitzungen sind in bar direkt im Anschluss an die Sitzung zu bezahlen.  

Preise einer Psychotherapie

Eine psychotherapeutische Einheit kostet €160-  

Eine Paartherapiesitzung dauert üblicherweise 2 Einheiten. Die Kosten hierfür betragen € 300,- pro Paar.

Sollten Sie eine(n) zweiten Therapeuten wünschen, erhöhen sich die Kosten entsprechend.

Die Honorarhöhe wird jährlich an den aktuellen Verbraucherpreisindex und die Wirtschaftlichkeit angepasst.

Dauer von Psychotherapie, Selbsterfahrung und Supervision

Die Dauer hängt von der Problemstellung, der Akutheit, den Zielen, Ihrer Persönlichkeit und vielen anderen Faktoren ab.

Frequenz von Psychotherapie, Selbsterfahrung und Supervision

Für eine psychotherapeutische Behandlung ist die übliche Frequenz eine Sitzung pro Woche. In Krisenfällen kann die Frequenz auf 2 x pro Woche ausgeweitet werden. Paartherapien finden in der Regel im 14tägigen Abstand statt.

Hinweis zum Parken

Kostenfreie Parkplätze sind in der Regel ausreichend ca. 100 m weiter am Hauptplatz vorhanden.

Barrierefreiheit

Meine Ordination ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften barrierefrei.