Beratung von Eltern nach § 95 Abs. 1a AußStr.G

Die Elternberatung vor der Scheidung klärt über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse Ihrer minderjährigen Kinder auf.

Elternberatung ist dem Gericht - durch Vorlage einer Bestätigung - gegenüber glaubhaft zu machen. In meiner Ordination können Sie diese verpflichtende Beratung im Rahmen Ihrer einvernehmlichen Scheidung absolvieren.